Einflussgrößen und Maßnahmen!

Nach Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist die getrennte Erfassung organischer Abfälle in Deutschland festgeschrieben. Die auf diese Art erfassten biogenen Abfälle zur Verwertung werden anschließend hinsichtlich ihrer Qualität und Quantität einer nachgeschalteten Verwertung zugeführt. Je nach potentiellem Verwertungswerg/-verfahren sind unterschiedliche Ansprüche an diese biogene Abfallfraktion zu stellen.

Ein engagierter Landkreis hat sich in diesem Kontext gemeinsam mit WasteWatcher die der Frage gestellt, ob eine hochwertige Verwertung des kommunalen Bioabfalls innerhalb der Prozessführung einer Vergärungsanlage realisierbar ist.

Für die optimale Prozessführung und Nutzung des Bioabfalls zur Vergärung ist vorrangig ein sehr geringer Störstoffanteil notwendig. Unter Störstoffen werden hierbei Kunststofftaschen, Metalle, Hygieneartikel etc. verstanden.

Hierüber hinaus liefern die Ergebnisse einen aktiven Beitrag zur Beurteilung und ggf. Verbesserung des häuslichen Sortierprozesses. Notwendige und zumeist kostenintensive Aufbereitungsmaßnahmen könnten so bereits am Ort der Vermischung eingespart werden.
Vor diesem Hintergrund wurden vom WasteWatcher-Team folgende Problemstellungen betrachtet:

» Analyse der quantitativen und qualitativen Menge an Fremdstoffen/Störstoffen in den kommunalen Bioabfällen

» Abgrenzung vorhandener regionaler/soziodemographischer Unterschiede und ggf. Ableitung von Indikatoren sowie Folgemaßnahmen

» Eignungsbeurteilung in Hinblick auf Menge, Qualität und Verwertungsmöglichkeit des aktuell anfallenden Bioabfalls

 

Die Analysenmethodik:

Unter Berücksichtigung lokaler Gegebenheiten, vorhandener Abfuhrtermine und logistischer Möglichkeiten wurden in Abstimmung mit dem Abfallwirtschaftsamt insgesamt fünf Referenzgebiete bzw. Regionen unterschiedlicher struktureller Gegebenheiten untersucht.
Nach lokal geltendem Abfallwirtschaftskonzept werden Bioabfälle im 14-tägigen Rhythmus gesammelt. Entsprechend handelt es sich beim untersuchten Material um biogene Abfälle, die ein Maximalalter von 2 Wochen aufzeigen. Zudem wurden keinerlei Informationen an die Öffentlichkeit getragen, sodass auch hieraus eine Beeinflussung im Entsorgungsverhalten auszuschließen ist. Für die Analyse des Bioabfalls wurde folgendes Verfahrensschema angewendet.

Aufgrund des homogenen Charakters der Feinfraktion wurde auf eine tiefgreifende stoffliche Sortierung verzichtet. Die Grobfraktion (> 30 mm) wurde hingegen stoffspezifisch charakterisiert.

Vergärbare Organik:
Speisereste, Fleisch- und Wurstwaren, Obst und Gemüse sowie deren Schalen und Kerne, Eierschalen, Kaffeefilter, Eierkartons, Papiertaschentücher, Papierservierten, Haare, Federn, Kleintiermist von Hasen, Kaninchen, Hamster

Schwer vergärbare Organik:
Stauden, Gras, Moos, Baumschnitt, Heckenschnitt

Störstoffe:
Textil & Schuhe, Glas & Keramik, Hygieneartikel, Metalle, Kunststofffolien & Tüten, Stoffe a. n. g.

Feinfraktion < 30 mm:
Organische Kleinteile, biogene Reste

 

Ergebnisse der Bioabfalluntersuchung:

Insgesamt ist die Masse des leicht vergärbaren Anteils der Bioabfälle mit 81,9 Gew.-% zu beziffern. Dieser Anteil ergibt sich aus durchschnittlich 50,5 Gew.-% des vergärbaren Anteils der Grobfraktion und 31,4 Gew.-%.der Feinfraktion. Überwiegend setzt sich der vergärbare Anteil aus Küchen- und Speiseresten in Form von Obst- und Gemüseschalen sowie gekochten Essensresten zusammen.

Die Bestandteile der Feinfraktion sind im Wesentlichen organischen Uhrsprungs und bestehen aus Kohlenstoffketten also letztlich Proteinen, Fetten etc., welche für den Vergärungsprozess besonders geeignet sind. Als schwer bzw. nicht vergärbaren Anteil der biogenen Masse konnten 8 Gew.-% identifiziert werden. Hierunter fallen vor allem Äste, Zweige, Baum- und Strauchschnitt. Problematisch ist in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass Lignin aufgrund seiner stabilen Struktur innerhalb der Behandlungszeit nicht zersetzt wird. Dies trägt unmittelbar zu einer Verschlechterung des erwünschten Prozesses bei. Nachteilig für die Vergärung aber auch Kompostierung sind insbesondere Störstoffe, die aktuell einen mittleren Anteil von 9,9 Gew.-% aufzeigen.

 

Charakterisierung der Störstoffe:

Wie allgemein bekannt, stellt die Kunststofffraktion ein wesentliches Problem der getrennten Erfassung von biogenen Abfällen dar. Bei Betrachtung der definierten Sortierfraktionen wird deutlich, dass auch in diesem Fall der Anteil an Störstoffen im Wesentlichen aus Kunststoffen besteht.

Ursache hierfür ist die Einstellung der Haushalte. Lebensmittelabfälle und organische Abfälle werden separat erfasst, jedoch innerhalb des Haushalts falsch behandelt. Im Konkreten bedeutet dies, dass abbaubare Organik eingehüllt in Kunststofftüten in die Tonnen wandern und somit nicht kompostierbar oder vergärbar sind! Zusätzlich wird den Verbrauchern vermittelt, dass abbaubare Kunststofffolien eine positive Wirkung haben. Insgesamt ergibt sich hieraus, dass ein hohes Potenzial im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit besteht. Könnten hier etwa 20 % erunreinigungen eingespart werden, reduziert sich der Störstoffanteil entsprechend drastisch.

Zusätzlich sollte daran gearbeitet werden, dass „angeblich“ biologisch abbaubare Abfallsäcke sowohl den Prozess der Kompostierung als auch Vergärung stören.

Mit einem Anteil von 7,5 Gew.-% bilden Hygieneartikel die zweitgrößte Störstofffraktion im Bioabfall des Zollernalbkreises. Hierbei ist hervorzuheben, dass im Rahmen der Untersuchungen vermehrt Monochargen vorgefunden wurden. Dies bedeutet, dass mehrere Tüten gefüllt mit Windeln, Ohrstäbchen, Binden etc. im Rahmen der Untersuchungen vorgefunden wurden. Aus wissenschaftlicher Sicht stellt sich hier die Frage, ob es sich um gezielte Fehlwürfe aufgrund des bestehenden Abfallwirtschaftssystems handelt oder ob ansässige Bürger diese Abfallgruppe entsprechend einordnen und sich ihres „Vergehens“ nicht Bewusst sind. Besonderes Augenmerk sollte hierbei auf Windeln liegen. Diese bilden mit bis zu 83,1 Gew.‑% die Hauptfraktion aus. Es ist zu vermerken, dass sowohl Kinder- als auch Erwachsenenwindeln auf diese Art entsorgt werden.

Der Anteil der Textilien und Schuhe nimmt eine Masse von 5,9 Gew.-% ein und macht die drittgrößte Fraktion der Störstoffe im Bioabfall aus. Hierbei ist davon auszugehen, dass solche Materialien „absichtlich“ über diesen Abfallweg entsorgt werden. Die Ursache hierfür ist unter anderem in der heutigen Bequemlichkeit der Gesellschaft zu sehen.

Der ermittelte Anteil an Glas und Keramiksubstanzen wurde mit einer Biomasse von 3,2 Gew.-% erfasst. Dieser setzte sich hauptsächlich aus Flaschen zusammen, beinhaltet zudem auch Tassen, Teller und Gläser.

Metalle haben einen Anteil von 2,7 Gew.-%. In diese Kategorie wurden verschieden Fraktionen zusammengefasst. Dazu zählten die Fe-Metallverpackungen, z.B. Konserven und Getränkedosen, die NE-Metallverpackungen (Tuben, Verschlüsse, Menüschalen), Fe-Metalle (Draht und Werkzeuge) sowie die NE-Metalle (Töpfe, Aluminiumfolien, Druckgussteile). In den untersuchten Proben bestand der Fremdstoffanteil der Metalle überwiegend aus Konservendosen und Töpfen.

Der Anteil von den restlichen Störstoffen im Bioabfall wurde unter sonstige Abfälle, bzw. Stoffe anderweitig nicht genannt (a.n.g.) zusammengefasst. Diese Fraktion nimmt eine Masse von 1,6 Gew.-% der Störstofffraktion ein. Als Produkte für diese Fraktion sind Kleinteile von Elektroschrott, Feuerzeuge, Batterien und Lampen erfasst worden.

Insgesamt kann eine 100% reine Erfassung der biogenen Masse ohne Verschmutzungen/Fehlwürfe nicht erreicht werden. Dennoch sollte der öffentlich-rechtliche-Entsorgungsträger Maßnahmen zu Reduktion der Störstoffgehalte einleiten, um eine kostengünstige Verwertung für den Landkreis anzustreben.

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