Seit 01.08.2017 ist die neue Gewerbeabfallverordnung rechtsverbindlich für Sie und Ihr Unternehmen. Verstöße gegen die Neuregelungen des Gesetzes werden als Ordnungswidrigkeit verfolgt und mit Bußgeldern bis zu 100.000 € geahndet.

Dringender Handlungsbedarf besteht für Sie aus folgenden verbindlichen Regulierungen:

» Die Getrenntsammelquote von Abfällen muss mindestens 90 % betragen! Dementsprechend dürfen ausschließlich 10 % des Abfalls als „gemischte Restabfälle“ entsorgt werden.

» Die Nichterfüllung der Getrenntsammelquote ist im Einzelfall fachlich zu begründen und durch die zuständige Behörde zu genehmigen. Eine Vorbehandlung der in diesen Ausnahmefällen erfassten gemischten Abfälle ist zwangsläufig erforderlich.

» Die Pflicht zur Dokumentation des Abfallmanagementsystems sowie die Nachweisführung zur Abfallverwertung sind deutlich verschärft.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Implementierung eines rechtskonformen Abfallwirtschaftskonzeptes – im Sinne der novellierten Gewerbeabfallverordnung – in Ihrem Gewerbebetrieb.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.

Kontakt:
Dr. Jörg Nispel
Tel. 0641 – 877 803 43
Mail: joerg.nispel@ecowin.de

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